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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) („Entwurf
eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher
Vorschriften“, BT-Drs. 16/12011, online unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/120/1612011.pdf),
der u. a. eine Ersetzung des sog. Listenprivilegs nach § 28 Abs. 3 Nr. 3
BDSG durch ein grundsätzliches Opt-in-Erfordernis für Datenverarbeitungen und
-nutzungen im Werbebereich vorsieht, steht nach seiner kontroversen ersten Lesung im Bundestag im März 2009 zwischenzeitlich
vollständig auf der Kippe.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) („Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“, BT-Drs. 16/12011, online unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/120/1612011.pdf), der u. a. eine Ersetzung des sog. Listenprivilegs nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG durch ein grundsätzliches Opt-in-Erfordernis für Datenverarbeitungen und -nutzungen im Werbebereich vorsieht, steht nach seiner kontroversen ersten Lesung im Bundestag im März 2009 zwischenzeitlich vollständig auf der Kippe.

Nicht zuletzt die massive Kritik seitens verschiedener Wirtschaftsverbände, die sich vor allem gegen die Abschaffung des Listenprivilegs als Grundlage für die Neukundengewinnung durch adressierte Werbebriefe richtet, hat dazu geführt, dass in dem für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs zu-ständigen Innenausschuss des Bundestags derzeit offensichtlich zahlreiche Änderungsvorschläge diskutiert werden.

Dem Vernehmen nach geht es um weitere Ausnahmen zugunsten bestimmter Branchen vom Opt-in-Erfordernis, ggf. sogar um eine Aufgabe des Opt-in-Erfordernisses zugunsten einer Informationspflicht über die Herkunft der zur Werbung verwendeten Daten und um die Einfüh-rung eines Verbandsklagerechts im Datenschutzrecht, das z. B. Verbraucherschutzverbänden die Möglichkeit eröffnete, gegen Datenschutzverstöße gerichtlich vorzugehen.

Aufgrund der in Kürze be-vorstehenden parlamentarischen Sommerpause und dem mit der Bundestagswahl im September diesen Jahres anstehenden Ende der Legislaturperiode, mit dem alle noch nicht verabschiedeten Gesetzentwürfe hinfällig werden (sog. Grundsatz der Diskontinuität), wird eine Verabschiedung der BDSG-Novelle immer unwahrscheinlicher.

Das gilt umso mehr als die Beratung des Gesetzentwurfs wegen großer inhaltlicher Differenzen innerhalb der Regierungskoalition kurzfristig von der Tagesord-nung der Innenausschuss-Sitzung des Bundestags am 27.05.2009 genommen wurde. Für den 17.06.2009 soll das Thema allerdings noch einmal auf der Agenda stehen.