Paderborn 27. September 2002. Die teamwork
information management AG hat erneut beim Landgericht Frankfurt
eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG
erwirkt. Die einstweilige Verfügung untersagt der Deutschen
Börse AG die Umsetzung der am 01. Oktober 2001 in Kraft
getretenen Änderung des Regelwerk Neuer Markt mit den dort
vorgesehenen Ausschlusskriterien für insolvente Unternehmen
bis zum 01. März 2003 in Bezug auf die teamwork AG. Damit
bleibt die teamwork AG weiterhin am Neuen Markt notiert.
Im vergangenen Jahr hatte die teamwork AG bereits eine
einstweilige Verfügung erwirkt, die eine Anwendung der
Regelwerksänderung vor dem 01. Oktober 2002 untersagte.
Nach der geplanten Umstrukturierung der deutschen
Börsesegmente plant die teamwork eine Notiz ihrer Aktien im
neu geschaffenen Prämium-Marktsegment.
Pressemitteilung:teamwork information management AG