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München, 3. September 2009 – Der FJA
AG ist heute telefonisch von dem Landgericht München I
mitgeteilt worden, dass eine Anfechtungsklage gegen die
Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli
2009 über die Zustimmung zum Entwurf des
Verschmelzungsvertrages zwischen der FJA AG als übernehmender
Gesellschaft und der COR AG Financial Technologies als
übertragender Gesellschaft eingereicht worden ist. Diese
Anfechtungsklage ist der Gesellschaft noch nicht förmlich
zugestellt worden.

Mehr Informationen im Internet unter: www.fja.com